Am 21.07.2018 traten die neuen EU-Vorschriften für Geldmarktfonds in Kraft. Das berichtet die EU-Kommssion. Alle Geldmarktfonds – auch jene, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung tätig waren -, müssen bis zum 21.01.2019 nachweisen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten.