Das OVG Niedersachsen hat den Bebauungsplan Nr. 602/1 „Bestehende Industrie nördlich Johann-Rathje-Köser-Straße“ der Hansestadt Stade für unwirksam erklärt. Nach neuester Rechtsprechung des BVerwG sei es unzulässig, alle als Industriegebiet überplanten Flächen mit Lärmeinschränkungen zu versehen, ohne wenigstens in einem Teilgebiet eine uneingeschränkte industrielle Nutzung zuzulassen (Az.1 KN 154/12).