Nach dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018 sieht Bayern noch Nachbesserungsbedarf bei zivilrechtlichen Ansprüchen von Verbänden aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße. Das Land hat hierzu einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der am 6. Juli im Plenum vorgestellt und anschließend in die Fachausschüsse überwiesen wurde.