Das AG Frankfurt hat entschieden, dass Flugreisende keinen Anspruch auf Ersatz von zusätzlichen Flugkosten oder einer Hotelübernachtung haben, wenn sie durch eine Zugverspätung zu spät zum Check In ihres Fluges kommen (Az. 32 C 1966/17).
Das AG Frankfurt hat entschieden, dass Flugreisende keinen Anspruch auf Ersatz von zusätzlichen Flugkosten oder einer Hotelübernachtung haben, wenn sie durch eine Zugverspätung zu spät zum Check In ihres Fluges kommen (Az. 32 C 1966/17).