Laut OLG Köln dürfen Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender („TV Flops“) von der Konkurrenz nicht ohne weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden (Az. 6 U 116/179.
Laut OLG Köln dürfen Pannen in den Fernsehsendungen anderer Sender („TV Flops“) von der Konkurrenz nicht ohne weiteres kostenfrei ausgestrahlt werden (Az. 6 U 116/179.