Laut VerfGH Thüringen kann eine Gemeinde ihre Mitgliedschaft in einem Gewässerunterhaltungsverband nur aus wichtigem Grund und mit staatlicher Genehmigung kündigen (Az. VerfGH 26/15).
Laut VerfGH Thüringen kann eine Gemeinde ihre Mitgliedschaft in einem Gewässerunterhaltungsverband nur aus wichtigem Grund und mit staatlicher Genehmigung kündigen (Az. VerfGH 26/15).