Das SG Mannheim verurteilte eine Krankenkasse, einem extrem übergewichtigen Mann eine weitere stationäre Rehabilitationsmaßnahme zu gewähren. Wegen der besonderen Komplexität des bestehenden Krankheitsbildes seien eine engmaschige Überwachung der Kalorienzufuhr, eine internistische Behandlung, Sport und Bewegungsangebote sowie eine intensive Psychotherapie erforderlich gewesen (Az. S 9 KR 138/17).