Arbeitszeit die zum Leben passt – das ist lt. Bundesregierung ein wichtiges gleichstellungs-, arbeits- und familienpolitisches Anliegen. Damit Beschäftigte in Teilzeit arbeiten können, aber auch wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können, hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit beschlossen.