Die Bundesregierung hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Staat Kamerun geschlossen und dazu den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kamerun zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen (19/2629) eingebracht.