Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Halter von Dieselfahrzeugen, in deren Motorsteuerung eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde, die zu Abgasmanipulationen führt, zum Software-Update verpflichtet sind (Az. 8 B 548/18 und 8 B 865/18).